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Sie haben keine Berechtigung, ZMR-Abfragen durchzuführen.

Gem. § 16a Abs. 5 MeldeG ist das Bundesministerium für Inneres ermächtigt bestimmten Personen im Rahmen des § 16 Abs. 1 MeldeG auf Antrag eine Abfrageberechtigung im Wege des Datenfernverkehrs auf die im Zentralen Melderegister verarbeiteten Daten, für die keine Auskunftssperre besteht, zu eröffnen; hiefür muss glaubhaft sein, dass diese Person regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigt.

Gemäß § 16 a Abs. 5 a darf eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten eigenen Zwecke in Anspruch genommen werden; die bloße Weitergabe von im Wege dieser Abfrageberechtigung ermittelten Meldedaten an Dritte ist kein eigener Zweck im Sinne dieser Bestimmung.



Antragsformulare zum Donwload


Sind Sie an einer Abfrageberechtigung interessiert, laden Sie sich bitte das entsprechende Antragsformular (Word-Dokument) herunter und übersenden Sie es ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück. Wir übermitteln den Antrag dann sofort weiter an das BM.I.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfung durch das BM.I. Antragsgebühren anfallen: "Für den Antrag ist eine Gebühr gemäß Gebührengesetz 1957 in der derzeit geltenden Fassung von ? 13,-- und für die Antragsbeilagen pro Bogen ? 3,60, maximal jedoch ? 21,80, zu entrichten."

ZMR3-NEUANTRAG DOWNLOAD (wenn Sie derzeit über keine Abfrageberechtigung verfügen)

ZMR0-Änderungsantrag DOWNLOAD (wenn Sie derzeit über eine andere Verrechnungstelle Ihre ZMR-Abfragen durchführen, und in Zukunft Ihre Abfragen über lexunited durchführen möchten.)




Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne unter der Telefonnummer +43 (1) 22850 oder per E-Mail an support@lexunited.com zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr lexunited-Team