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 Grundstücksdatenbank - Detailinformationen 



Grundstücksdatenbank

Grundstücksdatenbank

Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem sog. Grundbuch (Hauptbuch) und dem sog. Grenzkataster. Sie ist als Datenbank im Bundesrechenzentrum in Wien eingerichtet und wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (www.bev.gv.at) betrieben.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Bezirksgerichten geführt wird. In diesem finden sich Informationen zu Grundstücken und zu den an ihnen bestehenden dinglichen Rechten.

Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch, dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen ("Löschungsverzeichnis"), in das gelöschte - wenn auch nur teilweise gelöschte - sowie gegenstandslose Eintragungen aus dem Hauptbuch übertragen werden, und aus der Urkundensammlung. Daneben gibt es noch Hilfsverzeichnisse.

  • Hauptbuch:
    Anschrift (Adreßangaben des Grundstücks)
    A-Blatt (Grundstücksnummer, Benützungsarten)
    B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer des Grundstücks)
    C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten auf dem Grundstück)
  • Hilfsverzeichnisse:
    - Personen-Verzeichnis (Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer für jedes Bundesland)
    - Anschriften-Verzeichnis (Grundstücksanschriften für jede Ortsgemeinde)
    - Grundstücks-Verzeichnis (Grundstücksnummer für jede Katastralgemeinde)
    - Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt, Grundstücksnummer)
  • Urkundenverzeichnis

Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse.

Folgende Informationen finden Sie im Grenzkataster:

  • Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
  • Grundbesitzbogen: Eigenstümer, Grundstücksadresse, Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
  • Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis, Katastralmappe

Abfrage

Grundsätzlich ist jedermann zur Abfrage von Eintragungen im Grundbuch und von Informationen aus den Hilfsverzeichnissen berechtigt. Dies gilt auch für den Kataster, einschließlich der DKM (Digitalen Katastralmappe).

Unter Angabe der Katastralgemeinde und der Nummer der Grundbuchseinlage (sog. "Einlagezahl - EZ") oder des Grundstücks können aus der Grundstücksdatenbank Informationen (Grundbuchsabschrift, Katasterauszug, Mappenkopie) abgerufen werden. Diese Abfrage enthält nur die aktuellen eingetragenen Daten.
Auf Verlangen können auch gelöschte Daten abgerufen werden (ab dem Beginn der ADV-Umstellung); für das Grundbuch findet man sie im Löschungsverzeichnis, für den Kataster im sog. "historischen Grundstücksverzeichnis".
Ist die Katastralgemeinde, die Einlagezahl oder die Grundstücksnummer nicht bekannt, dann können mit den Hilfsverzeichnissen diese einfach ermittelt werden: über die Adresse und über die Grundstücksnummer die Einlagezahl, über die Kastralmappe die Grundstücksnumnmer.

Ausgeschlossen ist die Abfrage des Personenverzeichnisses.

Herkunft

Österreich

Urkunden des Grundbuchs

Die nachstehend angeführten Gerichte haben gemäß § 1 Abs. 3 des Grundbuchsumstellungsgesetzes die Urkundensammlung auf ADV umgestellt.
Ab dem Beginn der Umstellung einlangende Urkunden werden danach ausschließlich elektronisch gespeichert.

 

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