Grundstücksdatenbank
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Grundstücksdatenbank
Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem sog. Grundbuch (Hauptbuch)
und dem sog. Grenzkataster.
Sie ist als Datenbank im Bundesrechenzentrum in Wien eingerichtet und wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (www.bev.gv.at) betrieben.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den
Bezirksgerichten geführt wird. In diesem finden sich Informationen zu
Grundstücken und zu den an ihnen bestehenden dinglichen Rechten.
Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch, dem Verzeichnis der gelöschten
Eintragungen ("Löschungsverzeichnis"), in das gelöschte - wenn auch nur
teilweise gelöschte - sowie gegenstandslose Eintragungen aus dem Hauptbuch
übertragen werden, und aus der Urkundensammlung. Daneben gibt es noch
Hilfsverzeichnisse.
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Hauptbuch:
Anschrift (Adreßangaben des Grundstücks)
A-Blatt (Grundstücksnummer, Benützungsarten)
B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer des Grundstücks)
C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten auf dem Grundstück)
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Hilfsverzeichnisse:
- Personen-Verzeichnis (Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen
Eigentümer für jedes Bundesland)
- Anschriften-Verzeichnis (Grundstücksanschriften für jede Ortsgemeinde)
- Grundstücks-Verzeichnis (Grundstücksnummer für jede Katastralgemeinde)
- Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt, Grundstücksnummer)
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Urkundenverzeichnis
Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte
öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke
und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher
Grundstücksverhältnisse.
Folgende Informationen finden Sie im Grenzkataster:
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Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart,
Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
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Grundbesitzbogen: Eigenstümer, Grundstücksadresse, Grundstücksnummer,
Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
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Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis,
Katastralmappe
Abfrage
Grundsätzlich ist jedermann zur Abfrage von Eintragungen im Grundbuch und von
Informationen aus den Hilfsverzeichnissen berechtigt. Dies gilt auch für den
Kataster, einschließlich der DKM (Digitalen Katastralmappe).
Unter Angabe der Katastralgemeinde und der Nummer der Grundbuchseinlage (sog.
"Einlagezahl - EZ") oder des Grundstücks können aus der Grundstücksdatenbank
Informationen (Grundbuchsabschrift, Katasterauszug, Mappenkopie) abgerufen
werden. Diese Abfrage enthält nur die aktuellen eingetragenen Daten.
Auf Verlangen können auch gelöschte Daten abgerufen werden (ab dem Beginn der
ADV-Umstellung); für das Grundbuch findet man sie im Löschungsverzeichnis, für
den Kataster im sog. "historischen Grundstücksverzeichnis".
Ist die Katastralgemeinde, die Einlagezahl oder die Grundstücksnummer nicht
bekannt, dann können mit den Hilfsverzeichnissen diese einfach ermittelt
werden: über die Adresse und über die Grundstücksnummer die Einlagezahl, über
die Kastralmappe die Grundstücksnumnmer.
Ausgeschlossen ist die Abfrage des Personenverzeichnisses.
Herkunft
Österreich
Urkunden des Grundbuchs
Die nachstehend angeführten Gerichte haben gemäß § 1 Abs. 3 des Grundbuchsumstellungsgesetzes die Urkundensammlung auf ADV umgestellt.
Ab dem Beginn der Umstellung einlangende Urkunden werden danach ausschließlich elektronisch gespeichert.
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