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 Exekutionsdatenbank - Detailinformationen 



Exekutionsdatenbank

Betreiber

Die Exekutionsdatenbank wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) angeboten.

Aufbau

Mit dieser Applikation können Gläubiger gemäß § 427 Abs. 1 EO zur Beurteilung, ob sie einen Rechtsstreit oder ein Exekutionsverfahren einleiten oder weiterführen sollen, in folgende Daten über Exekutionsverfahren, die gegen ihre Schuldner wegen Geldforderungen geführt werden, elektronisch Einsicht nehmen (Forderung und berechtigte Zweifel an der Bonität des Schuldners):

  1. das Exekutionsgericht, die Aktenzahl und die Höhe der betriebenen Forderungen der Verfahren, die länger als ein Monat seit der Bewilligung anhängig und weder eingestellt noch beendet sind und bei denen auch nicht zwei Jahre seit dem letzten in die Daten aufgenommenen Exekutionsschritt abgelaufen sind, samt dem Hinweis auf eine Aufschiebung des Exekutionsverfahrens und die Art der Exekutionsmittel,
  2. bei solchen Exekutionsverfahren auf bewegliche körperliche Sachen die erfolgten Pfändungen und ergebnislosen Vollzugsversuche, und
  3. die Tatsache, dass innerhalb eines Jahres vor der Abfrage ein Vermögensverzeichnis abgegeben wurde.

Abfrage

Gemäß § 427 Abs. 2 EO sind Rechtsanwälte und Notare als Vertreter von Gläubigern sowie folgende inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts als Gläubiger:

  1. Gebietskörperschaften und
  2. Sozialversicherungsträger
zur Abfrage berechtigt.

Nach § 428 EO sind Rechtsanwälte und Notare unter Angabe ihres Anschriftcodes für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr abfrageberechtigt. Dienstleistenden europäischen Rechtsanwälten (§ 2 EIRAG) erteilt das Bundesministerium für Justiz nach Nachweis ihrer Berechtigung nach § 1 EIRAG eine auf ein Jahr befristete Abfrageberechtigung.

Als Suchbegriff sind der Name (Vor- und Familienname oder Firma) und die Postleitzahl der Adresse des Schuldners einzugeben. Statt der Postleitzahl oder zusätzlich können auch das Geburtsdatum und die Firmenbuch-, zentrale Gewerberegister- oder Vereinsregisternummer angeführt werden. Zu Dokumentationszwecken sind der Name des Gläubigers und seine Adresse sowie der Exekutionstitel oder die Tatsachen, auf die sich die Forderung gründet, und die Höhe der Forderung gegen den Schuldner sowie die Zweifel an der Bonität anzugeben. Es ist zu ergänzen, ob ein Rechtsstreit oder ein Exekutionsverfahren eingeleitet wird.

Mit dem Abfrageergebnis sind zur näheren Bestimmung des Schuldners dessen Adresse, sowie ? soweit vorhanden ? dessen Geburtsdatum, Firmenbuch-, zentrale Gewerberegister- oder Vereinsregisternummer anzugeben und auf einen Doppelgängerfall hinzuweisen.

Bedienungshinweise

Der Anschriftencode des Anwenders, der bei lexunited hinterlegt wurde, wird bei der Abfrage übermittelt. Bei Rechtsanwälten ist dies entweder der entsprechende R-Code bzw. J-Code. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich die dem Gericht bekannten Parteienvertreter auch die entsprechenden Informationen aus der Exekutionsdatenbank erhalten.

Die beste Möglichkeit der Abfrage bietet die Angabe von Name zzgl. Postleitzahl. Das Suchergebnis zeigt in Folge mehrere Ergebnisse und Nutzer kann daraus suchen/wählen.

Wichtige Hinweise:

Alle Abfragen sind kostenpflichtig!
Vielmehr können gesamte Abfrageergebnisse oder nur Teile des Ergebnisses leer sein. Beispielsweise ist es möglich, dass ein Geburtsdatum fehlt (je nach Verfahren).

Bei der Abfrage sind keine "Wildcards" möglich! Es wird anhand strenger Kriterien gesucht.

Ein Rechtsanwalt oder Notar darf pro Kalendertag nicht mehr als 25 Abfragen tätigen.

Abfragen werden maximal ein Jahr gespeichert und mit Ablaufen dieser Frist automatisch gelöscht!

 

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